Lärmkartierung 1. Stufe
Im Juli 2002 ist die EG-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) in Kraft getreten. Zielsetzung ist ein europaweites Konzept zur Bekämpfung von Umgebungslärm. Lärm im Sinne der Richtlinie verursachen vor allem der Straßen-, Eisenbahn und Flugverkehr sowie große Industriegebiete. Zuviel Lärm kann die Gesundheit beeinträchtigen und sie sogar erheblich gefährden. Durch die Umsetzung der Richtlinie sollen schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm vermieden bzw. gemindert werden. Mit der Lärmkartierung durch das Landesamt für Umwelt (LfU) 2007 und das Inkrafttreten des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes zum 1.Juli 2008 kommt die Umsetzung der Europarichtlinie in Gang.
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Luftreinhalteplan Lindau
Von der Regierung von Schwaben wurde in Zusammenarbeit mit der Stadt Lindau, dem Landesamt für Umweltschutz und weiteren betroffenen Behörden der Luftreinhalteplan für Lindau erarbeitet und im Oktober 2005 dem StMUVG vorgelegt. Anlass für die Aufstellung des Luftreinhalteplanes war die Überschreitung der zulässigen Tagesmittelwerte für Feinstaub (PM10) an 44 Tagen im Jahr 2003. Im Jahr 2005 betrug die Anzahl der Überschreitungen 28 Tage.
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CO2-Minderung - Klimaschutz
Mit dem Beitritt zum Klimabündnis 1993 ist die Stadt Lindau (B) die Selbstverpflichtung zum Schutz des Weltklimas eingegangen. Der Klimaschutz ist eine globale Herausforderung, die eine konkrete Umsetzung auf regionaler und lokaler Ebene erfordert.
Verantwortlich für den Treibhauseffekt sind die Treibhausgase. Der in der Atmosphäre ansteigende Gehalt bestimmter Treibhausgase wird großteils auf menschliche Aktivitäten zurückgeführt. Kohlendioxid macht etwa 60% des vom Menschen verursachten Treibhauseffektes aus. Vorrangig müssen Maßnahmen daher bei der CO2-Minderung ansetzen.
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